ProDry® Hausapotheke

Allgemeine Geschäftsbedingungen

[1] ALLGEMEINES
Für alle Lieferungen, auch aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Waren gelten diese Verkaufsbedingungen als angenommen.

[2] ANGEBOTE
Angebote verstehen sich stets freibleibend. Der Auftrag wir erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung wirksam.

[3] UMFANG DER LIEFERUNG
3.1 Für den Umfang der Lieferung ist das beiderseitige schriftliche Anerkenntnis maßgebend. Liegt ein solches nicht vor, so ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
3.2 Die zu dem Angebot gehorigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben sind nur angenähert maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn der Auftrag uns nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

[4] PREISE
Die Preise gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, ab Werk zuzüglich der am Tag der Auslieferung gültigen Mehrwertsteuer. Den in den Angeboten und Auftragsbestätigungen genannten Preisen liegen der am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Rohstoffpreise, Löhne, Steuern, Sozialabgaben, Frachtsätze u.s.w., welche Warenkosten beeinflussen, zugrunde. Wir sind berechtigt, bei Änderungen dieser oder vergleichbarer Kostenelemente zum Zeitpunkt der Lieferung die Preise angemessen zu erhöhen.

[5] GEFAHRÜBERGANG
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware dem Spediteur übergeben worden ist oder das Werk oder das Lager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn wir die Transportkosten tragen. Wir wählen uns das geeignet erscheinende Transportmittel mit der Sorgfalt aus, die wir in eigenen Gelegenheiten wahrnehmen. Wir können die Transportversicherung auf Kosten des Käufers vornehmen; eine Versicherungspflicht unsererseits besteht jedoch nicht.

[6] LIEFERUNG
Die Lieferung erfolgt innerhalb der vereinbarten Lieferzeit ab Werk oder Lager, Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbständige Lieferung. Umstände, welche die Herstellung oder Lieferung bestellter Waren unmöglich machen oder erschweren und außerhalb unserer Kontrolle liegen, insbesondere behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen, unvorhersehbarer Mangel an Arbeitskräften, Rohmaterialknappheit, sei es bei uns oder unseren Zuliefer- oder Dienstleistungsbetrieben, Ausfall von Transportmitteln oder Energie sowie Krieg, Streik und Aussperrung entbinden uns für die Dauer der Behinderung oder deren Beseitigung von der Lieferpflicht. Wird in diesem Fall die ursprünliche Lieferfrist um mehr als das Doppelte oder um 6 Wochen (maßgebend ist jeweils die längere Frist) überschritten, so können beide Seiten vom Vertrag hinsichtlich des betroffenen Teils der Lieferung zurücktreten. Falls wir in Verzug geraten, kann der Käufer nach Ablauf einer uns entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und für uns angemessenen Nachfrist, die 6 Wochen nicht überschreiten darf, insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die Ware nicht bis zum Fristablauf versandbereit gemeldet worden ist.

[7] GEWÄHRLEISTUNG
7.1 Beanstandungen wegen Sachmängel, Falschlieferung und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich geltend zu machen.
7.2 Bei berechtigten Beanstandungen werden wir Fehlmengen nachliefern und im Übrigen nach unserer Wahl die Ware umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Käufer einen Preisnachlass einräumen. Ist im Falle eines Umtausches der Ware auch die zweite Ersatzlieferung mangelhaft, werden wir dem Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung gewähren.
7.3 Die Verpflichtung zur Beseitigung eines Mangels oder zur Ersatzlieferung setzt voraus, dass der Käufer den vollständigen Kaufpreis unter etwaigem Abzug eines von uns nach pflichgemäßen Ermessen festzulegenden Betrages für die Dauer einer Minderung des Gebrauchswertes der Ware bezahlt.
7.4 Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Schäden bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften bestimmen sich im Rahmen von Ziffer 10 dieser Verkaufsbedingungen.

[8] ZAHLUNG
8.1 Die Zahlung ist, wenn nicht anders vereinbart, ohne Abzug am Sitz unserer Firma zu leisten. Falls die Zahlung nicht am Fälligkeitstag erfolgt, hat der Käufer Zinsen von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Ansprüche wegen Verzuges bleiben unberührt.
8.2 Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsrückstand, können wir vorbehaltlich eitergehender Ansprüche für weitere Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.
8.3 Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren zu verlangen.

[9] EIGENTUMSVORBEHALT
9.1 Lieferungen bleiben unser Eigentum bis zur Begleichung von sämtlichen Forderungen, die uns gegen den Käufer zustehen, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstanden sind. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.
9.2 Der Käufer ist zum Gebrauch und zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang befugt. Der Käufer tritt hiermit alle Ansprüche, die aus der Weiterveräußerung erwachsen, schon jetzt an uns ab. Dies gilt auch für Waren, die verarbeitet, vermischt oder verbunden werden. Nimmt der Käufer die Forderung aus einer Weiterveräußerung eines Liefergegenstandes von uns in ein mit seinem Kunden bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so ist die Kontokorrentforderung des Käufers in voller Höhe abgetreten. Wir werden die Abtretung nicht offenlegen, solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt. Soweit wir dies im Einzelfall wünschen, hat der Käufer die Namen seiner Kunden zu offenbaren und diesen von der Abtretung Kenntnis zu geben. Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung selbst einzuziehen, wobei wir uns jederzeit den Widerruf dieses Rechtes vorbehalten.
9.3 Die Vorbehaltsware darf nur mit unserer vorherigen Zustimmung verpfändet oder als Sicherheit gegeben werden. Wird die von uns gelieferte Ware vom Käufer verarbeitet, so wird die Verarbeitung für uns vorgenommen (vgl. § 950 Abs. 1 BGB). Bei der Verarbeitung, Verbindung und Vermischung des gelieferten Gegenstandes mit anderen Gegenständen, die nicht in unserem Eigentum stehen, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache in dem Verhältnis zu, wie es sich aus dem Rechnungswert der verarbeiteten Vorbehaltsware zuzüglich des gesamten aus der Verarbeitung resultierenden Wertzuwachses einerseits zum Anschaffungspreis der anderen, uns nicht gehörenden verarbeiteten Gegenstände andererseits ergibt.
9.4 Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20%, sind wir verpflichtet, wegen der voll bezahlten Lieferung auf die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt und auf die Ansprüche aus Vorausabtretung zu verzichten.

[10] HAFTUNG
Etwaige Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns, auch aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen oder im Falle etwaiger Beratungen durch uns, setzen voraus, dass ein Schaden infolge grober Fahrlässigkeit unsererseits oder seitens unserer Erfüllungsgehilfen herbeigeführt worden ist. Ist ein Schaden grob fahrlässig verursacht worden, so ist unsere Haftung auf den als Folge dieser Pflichtverletzung voraussehbaren Schaden begrenzt. Anderweitige Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

[11] SCHLUSSBESTIMMUNGEN
11.1 Der Käufer kann mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegen unsere Forderung aufrechnen oder wegen eines unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Zurückbehaltungsrechtes das Zurückbehaltungsrecht ausüben; im Übrigen sind Aufrechnung und die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten nicht zulässig.
11.2 Erüllungsort für beide Vertragsteile ist unser Firmensitz. Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen etwaigen Streitigkeiten mit dem Käufer Gelsenkirchen, auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozess. Wir sind jedoch befugt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
11.3 Die Abtretung von Rechten des Käufers bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung, die auch rückwirkend erteilt werden kann.
11.4 Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
11.5 Die Beziehung zwischen dem Käufer und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublick Deutschland, insbesondere bei Rechtsverhältnissen mit ausländischen Käufern. Auf Kaufverträge mit Käufern, die ihre Niederlassung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben (internationale Warenverkäufe), findet das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 1989 Teil II S. 558 ff) keine Anwendung.

INNOCEPT Biobedded Medizintechnik GmbH, Gladbeck


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